Gesetzliche Bestimmungen für EU-Reisen mit Hund

Jeder Hund muß bei Reisen innerhalb der EU gechipt und gegen Tollwut geimpft sein.

Dies muß mittels eines EU-Impfpasses nachgewiesen werden.

Seit 27.5.2010 dürfen maximal 5 Tiere im privaten Reiseverkehr transportiert werden.

Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr



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